Studien
 
Die Heselbacher Lehenshöfe in frühwürttembergischer Zeit 1595 - 1667 (Teil 1):
Die Hofbesitzer im Überblick
 
Frühwürttembergisch nenne ich die Zeit zwischen 1595, als württembergische Truppen das Kloster Reichenbach besetzten, und dem Jahr 1667, aus dem der Heselbacher Teil des neuen Lagerbuchs stammt, das nach den Wirren und Ungesetzlichkeiten des Dreißigjährigen Kriegs wieder für stabile Rechtsverhältnisse sorgte.

Nehmen wir das Lagerbuch (XXXV) zur Hand, dann finden wir 1667 in Heselbach zehn mehr oder minder große Höfe und ein Taglöhnerhäuslein. Mit Hilfe der Flurkarte von 1837, der ersten exakten Karte (LII), und den, freilich weit weniger genauen, Beschreibungen im Lagerbuch, lässt sich der Zustand der Gemeinde Heselbach im Jahr 1667 rekonstruieren (wobei wir die heute geläufigen Hof- oder Hausnamen benutzen; vgl. dazu auch die Karte): Ganz oben im Dorf, im Norden, liegt der Hof des Wolfenbauers mit seinem außergewöhnlich großen Baumgarten von 1,5 Morgen. Gehen wir im Uhrzeigersinn weiter, dann treffen wir südöstlich davon auf die Höfe des Ober- und des Untermartesbauern. Das Haus darüber mit der alten Nummer 9 (Haus Rothfuß) ist erst nach 1667, wahrscheinlich als Leibgeding des Obermartesbauern, errichtet worden. Im Osten, am Bergacker, liegt das Haus Stricker-Lampart. Im Süden haben wir von Ost nach West den Rappenhof, den Mattheisenhof (Heselbacher Hof) und den Klumppschen Hof. Im Westen neben dem Kirchhof finden wir den Altschulzenhof und weiter westlich den Seidtenhof. Nördlich des Altschulzenhofs, auf der anderen Seite des Röter Wegs, schließt sich der Kreis mit dem Gut des Michelsbauern.

Die beiden Taglöhnerhäuser (alte Nummern 12 und 13) ostwärts des Kirchhofs gibt es zur Zeit des Lagerbuchs noch nicht, vielmehr gehört der Platz als unbebaute „Hofstatt“ dem Obermartesbauern, allerdings mit der Auflage, den Platz für ein Taglöhnerhaus frei zu halten; daraus sind dann später zwei Häuser geworden. Der Wohnsitz des Taglöhners Conrad Mast, „ein Häußlen und Zwibelgärtlin darbey, zwischen der Allmeindt allenthalben gelegen“ (Lagerbuch), lässt sich anhand dieser spärlichen Standortsbeschreibung nicht genau ermitteln. Wahrscheinlich kommt eines der beiden kleineren Häuser nordwestlich am Röter Weg (alte Hausnummern 4/5 und 6) in Frage.

Das Lagerbuch nennt in acht von elf Fällen nicht nur den aktuellen Besitzer des jeweiligen Guts, sondern auch den Vorbesitzer (Beispiel: „Enderes Gierbach hatt in Handen ein Hoff- oder Lehengueth, so vor Ihme sein Vatter Gregorius Gierbach inngehabt“). In zwei weiteren Fällen – Hans Gierbach (1598 – 1668, F 339) und Hans Balthasar Ziflen 1633 - 1693, F 139) – können die Vorbesitzer durch genealogische Betrachtung erschlossen werden (L): es sind die jeweiligen Väter Hans Gierbach, der Ältere und Hans Ziflen (F 637). Diese beiden und vier weitere Vorbesitzer – Hans Iltis, Gregorius Gierbach, Hans Pregel und Jacob Artner (1596 – 1664, F 147) – finden wir in einem Schätzungsregister (XLVII) aus der Zeit um 1635 (Faksimile), das allerdings nur zehn Güter aufführt, weil das Taglöhnergütlein von Conrad Mast wahrscheinlich erst danach entstanden ist. Auf drei weitere, im Lagerbuch genannte Vorbesitzer stoßen wir im Steuerbuch (IX) des Jahres 1612: Matthäus (Theus) Seidt, Martin Frey und Martin Schneider (Tafel 1). Nur Hans Werner, der Vorbesitzer des Guts von Michel Frey, bleibt vorläufig unbekannt.

Fehlt nun einerseits Hans Werner im Schätzungsregister, so vermissen wir Andreas (Enderiß) Iltis, der um 1635 gleich zwei Hofgüter besitzt, unter den im Lagerbuch genannten Vorbesitzern. Doch ist Hans Werner (1615 – 1675, F 389) nach dem Tod von Andreas Iltis (1643) der zweite Mann der Anna Seidt (1595 – 1670). Sie könnte wiederum eine Tochter des im Steuerbuch (und früher) genannten Matthäus Seidt sein und dessen Hof geerbt haben. Auch Andreas Iltis besitzt laut Steuerbuch bereits 1612 einen Hof. Um 1635 könnte er dann tatsächlich neben diesem älteren Hof über einen weiteren Hof verfügt haben, der seiner Frau, Anna Seidt, als Erbe zugefallen war. Zu dieser Rekonstruktion passt, dass sowohl Hans Bernhard Seidt († 1673, F 108), dessen Hof laut Lagerbuch im Vorbesitz von Matthäus Seidt war (mit dem er jedoch nicht direkt verwandt ist), als auch Michel Frey (1632 - 1714, F 124; Vorbesitzer: Hans Werner) Schwiegersöhne des Ehepaars Iltis/Seidt sind (L). Die Frage, weshalb Andreas Iltis im Lagerbuch unerwähnt bleibt und statt seiner der zweite Mann und der mutmaßliche Vater seiner Witwe genannt werden, lässt sich wohl nicht mehr klären. Vielleicht ist es auch nur Zufall.

 
1604 1612 1635 1667
Adam Gierbach
Gregorius Gierbach
Hans Gierbach
Matthäus Seidt
Michel Ziflen
Andreas Iltis
Simon Seidt
Sebastian Schneider/Hans Artner
-
Martin Schneider
-
Hans Iltis/Adam Gierbachs Witwe
Gregorius Gierbach
Hans Gierbach
Matthäus Seidt
Michel und Hans Ziflen
Andreas Iltis
Simon Seidt
Hans Artner
Martin Frey
Martin Schneider
-
Hans Iltis
Gregorius Gierbach
Hans Gierbach
Andreas Iltis
Hans Ziflen
Andreas Iltis
Hans Pregel
Jacob Artner
Georg Plöchlin
Georg Schneider
-
Alt Hans Seeger
Andreas Gierbach
Hans Gierbach
Hans Bernhard Seidt
Hans Balthasar Ziflen
Michel Frey
Georg Schneider
Jung Hans Seeger
Hans (Jacob) Walter
Hans Sommer
Conrad Mast
Tafel 1: Vermutete Übergänge der Hofgüter in Heselbach zwischen 1604 und 1667
 
Im Steuerbuch von 1612 (IX) finden wir neben den bereits genannten Andreas Iltis, Matthäus Seidt, Martin Frey und Martin Schneider auch schon Hans Iltis (zusammen mit seiner mutmaßlichen Schwiegermutter, „Adam Gierbachs seel. Wittib“), Gregorius Gierbach, Hans Gierbach und Hans Ziflen (zusammen mit seinem mutmaßlichen Vater, Michel Ziflen). Dazu kommt Hans Artner, Vater des Jacob Artner, der 1635 im Schätzungsregister erscheint und im Lagerbuch als Vorbesitzer des Guts von Jung Hans Seeger († 1690, F 64), der wiederum 1666 Artners Witwe geheiratet hatte, genannt wird. Übrig bleibt Simon Seidt, dessen Gut dann über Hans Pregel (F 295; laut Lagerbuch Vorbesitzer) an Georg Schneider (1640 – 1670, F 132) gegangen sein müsste; dieser ist zwar der Sohn, aber wohl nicht der Erbe des älteren Georg Schneider († 1660, F 146), der um 1635 im Schätzungsregister erscheint und wahrscheinlich die Verbindung zwischen Martin Schneider und Hans Sommer herstellt.

Blicken wir noch ein wenig weiter in die Vergangenheit, dann stoßen wir auf ein Schätzungsregister aus dem Jahr 1604 (VI), in dem das Vermögen der Hofbesitzer vergleichsweise detailliert aufgeschlüsselt ist. Festgehalten wird nicht nur der Wert des Hofes, also der Gebäude und Felder, sondern auch der Wert des Viehs sowie Außenstände (Guthaben) und Schulden (Tafel 2). Betrachtet man zunächst den Hofwert, dann lassen sich vier größere Höfe ausmachen (die Höfe von Adam Gierbach, Gregorius Gierbach, Michel Ziflen und von Schneider/Artner), drei Höfe mittlerer Größe (von Hans Gierbach, Matthäus Seidt und Andreas Iltis) sowie zwei Immobilien (von Simon Seidt und Martin Schneider), die im Register ausdrücklich "Gütlein" genannt werden. Insgesamt haben wir 1604 nur neun Objekte.

Der Viehbesitz korrenspondiert meist mit der Größe des Hofes; Ausnahmen finden wir nur bei Andreas Iltis, dessen Viehbestand erstaunlich hoch ist, und beim Gut Schneider/Artner, das sich, wie wir noch sehen werden, in einer Übergansphase befindet. Was verbirgt sich nun an Tieren hinter dem in Gulden angegebenen Wert des Bestands? Als Zugtiere wurden überwiegend Ochsen gehalten, Pferde sind im bergigen Gelände weniger geeignet und waren daher selten: für einen ausgewachsenen Ochsen können wir nun einen Wert von ungefähr 15 fl. (Gulden) ansetzen, für eine Milchkuh 10 bis 12 fl., für ein Schwein 2 bis 3 fl., für ein Kalb 2 fl. und für eine Ziege ("Geis") 1 bis 2 fl. (man gewinnt diese Werte aus den "Inventuren und Teilungen", XLVIII). Der Viehbestand des Andreas Iltis könnte sich also zusammengesetzt haben aus vier Ochsen, 12 bis 15 Kühen, einigen Jungrindern und Kälbern sowie einigen Schweinen.

 
Besitzer 1604 Hofwert Vieh Guthaben Schulden Saldo
Adam Gierbach
Gregorius Gierbach
Hans Gierbach
Matthäus Seidt
Michel Ziflen
Andreas Iltis
Simon Seidt
Sebastian Schneider/Hans Artner
Martin Schneider
1.800
1.300
825
800
1.800
800
400
1.800
300
256
177
87
172
240
260
20
89
0
505
0
0
0
15
0
0
111
0
- 385
- 1.027
- 526
- 222
- 50
-70
0
- 1.200
- 70
2.176
450
386
750
2.005
990
420
800
230
Tafel 2: Aufschlüsselung der Vermögen im Register von 1604 (alle Angaben in Gulden - fl.)
 
Drei Höfe sind erkennbar stark belastet - meist ein Zeichen eines jüngst vollzogenen Besitzerwechsels. In zwei Fällen ist das nachweislich so: Hans Gierbach hat seinem Vater, Adam Gierbach, um 825 fl. einen Teil von dessen Gut abgekauft, davon aber erst 320 fl. bezahlt (er schuldet mithin seinem Vater noch 505 fl., die beim Vater als Guthaben auftauchen), außerdem hat er weitere Schulden von 21 fl.; Hans Artner hat gerade den Hof von Sebastian Schneider im Wert von 1.800 fl. übernommen, davon aber nur 600 fl. bezahlt, damit also noch 1.200 fl. Schulden. Im dritten Fall, in dem nicht erkennbar ist, ob der Hof tatsächlich erst jüngst erworben wurde, verfügt Gregorius Gierbach zwar über einen Hof im Wert von 1.300 fl., hat aber nur einen Vermögenssaldo von 450 fl..

Martin Frey, der 1612 immerhin 800 fl. versteuert (IX), ist 1604 nicht nur nicht unter den Hofbesitzern, sondern völlig mittellos ("hat lediglich nichts"). Damit kommen natürlich Zweifel auf, ob die Personen namens Martin Frey, die wir 1604 und 1612 finden, identisch sind (zur weiteren Erörterung dieser Frage vgl. 2.6). Fest steht jedoch, dass Martin Frey 1612 durchaus vermögend ist, und sehr wahrscheinlich ist, dass er identisch ist mit dem im Lagerbuch genannten Vorbesitzer des Hofs von Hans (Jacob) Walter (1620 - 1677, F 748).

Während das Schätzungsregister des Jahres 1604 (VI) gut erkennen lässt, was geschätzt bzw. erhoben wurde und wie der Saldo zustande kommt, sind das Steuerbuch (IX) und das Register aus der Zeit um 1635 (XLVII) weit weniger transparent. Aus einzelnen Formulierungen im Steuerbuch kann man schließen, dass das Vermögen schlechthin erfasst wurde, doch überraschen die runden Zahlen; auch ist auffallend, dass die Vermögenswerte 1612 ohne erkennbaren Grund fast durchweg unter den Hofwerten des Jahres 1604 liegen (Tafel 3). Das um 1635 erstellte Schätzungsregister erhebt, wie der Titel und einzelne Formulierungen in den Listen nahelegen, den Wert der "Güter", also wohl der Hofgebäude und der Felder; dafür sprechen auch die runden Zahlen. Im Lagerbuch (XXXV) fehlen aussagekräftige Daten über das, wie auch immer definierte, Vermögen: die Höhe des "ewigen Zinses" - das ist der seit Jahrhunderten unveränderte, auch vergleichsweise geringe Lehenszins, der auf den Höfen liegt - erlaubt keine Schlüsse auf die Vermögenslage der Lehensbesitzer; die Angaben im Lagerbuch über den Umfang der Felder, die in Tafel 3 aufgenommen wurden, eignen sich dafür schon eher.

 
Besitzer 1604 Hofwert 1604 Schätzung 1612 Schätzung 1635 Felder 1667 Besitzer 1667
Adam Gierbach
Gregorius Gierbach
Hans Gierbach
Matthäus Seidt
Michel Ziflen
Andreas Iltis
Simon Seidt
S. Schneider/Hans Artner
- (1612: Martin Frey)
Martin Schneider
1.800
1.300
825
800
1.800
800
400
1.800
-
300
1.200
1.000
600
800
1.600
1.000
350
1.000
800
150
1.400
1.100
750
800
1.500
1.000
1.200
450
700
150
38,5
36,0
13,0
18,0
27,0
25,0
17,0
14,5
15,0
4,0
Alt Hans Seeger
Andreas Gierbach
Hans Gierbach
Hans Bernhard Seidt
Hans Balthasar Ziflen
Michel Frey
Georg Schneider
Jung Hans Seeger
Hans (Jacob) Walter
Hans Sommer
Tafel 3: Vergleich verschiedener Indikatoren der Heselbacher Lehenshöfe zwischen 1604 und 1667 (Geldwerte in fl., Felder in Morgen)
 
Legt man den Umfang der Felder zugrunde, dann stellt man, wie auch andernorts, eine Tendenz zur Angleichung der Hofgrößen fest: Größere Höfe verlieren, kleinere Höfe gewinnen an Land. So ragen 1667 nur noch zwei Güter, die von Alt Hans Seeger und Andreas Gierbach, durch ihre Größe hervor, wogegen es 1604 noch vier gewesen waren. Das Gut der Familie Ziflen, ursprünglich zu den vier größeren zählend, hat wahrscheinlich nur an Feldern verloren, während der Hof Schneider/Artner, 1604 noch einer der vier größeren Höfe, wahrscheinlich einer Teilung zum Opfer fiel.

Es ist bereits erkennbar geworden, dass Hans Artner den alten Hof von Sebastian Schneider 1604 nur mit 600 fl. anzahlen konnte und Martin Frey 1612 offenbar in den Kreis der Hofbesitzer, der sich von neun auf zehn Personen erhöht hatte, vorstieß. Des weiteren ist aus dem Lagerbuch von 1667 bekannt, dass Martin Frey der Vorbesitzer des Guts von Hans Jacob Walter war und Jacob Artner, der Sohn von Hans Artner, der Vorbesitzer des Guts von Jung Hans Seeger. In den Inventuren und Teilungen (XLVIII) finden wir nun im November 1661 den Hinweis, dass sich Hans Jacob Walter einerseits und Jacob Artner sowie Michel Braun, Gastmeister zu Reichenbach, andererseits einen Hof teilen. Dies wird im September 1668 bestätigt, wobei an die Stelle des verstorbenen Jacob Artner erwartungsgemäß Jung Hans Seeger getreten ist (der die Witwe Artners geheiratet hat) und an die Stelle des ebenfalls verstorbenen Michel Braun der neue Gastmeister, Hans Bernhard Klumpp (der die Witwe Brauns geheiratet hat; L).

Im Lagerbuch von 1667 ist zwar die Teilhaberschaft der Gastherberg am Gut von Jung Hans Seeger ebenso wenig erwähnt wie der Vorgang der Teilung, doch lassen sich immerhin Spuren auch im Lagerbuch finden (XXXV): So besitzt Michel Brauns Witwe (1667 noch nicht wieder verheiratet) drei Morgen der "Ober- oder Kirchwiß", die eigentlich in das Gut von Hans Jacob Walter gehören und, das ist vertraglich vereinbart, bis 1675 auch wieder zurückgeführt werden sollen; und Jung Hans Seeger verfügt noch über drei Morgen der "Bronn- oder Niderwiß", die ebenfalls zu Walters Gut zählen und bei der nächsten "Veränderung", damit ist wohl ein Besitzerwechsel gemeint, zurückfallen sollen.

Die Tafel 3 enthält allerdings zwei merkwürdige Brüche, die nicht unerörtert bleiben dürfen: Das Gut, das wir Simon Seidt und Georg Schneider zugeordnet haben, erfährt 1635, Besitzer ist jetzt Hans Pregel (vgl. Tafel 1), eine beträchtliche Wertsteigerung, die allerdings 1667 vom Umfang der Felder her nicht gerechtfertigt erscheint; umgekehrt erleidet der Anteil des alten Hofs Schneider/Artner, der 1667 in Händen von Jung Hans Seeger ist, zwischen 1612 (Hans Artner) und 1635 (Jacob Artner) einen deutlichen Wertverlust. Man vermeidet die beiden Brüche, wenn man die Zeilen Simon Seidt auf Georg Schneider und Schneider/Artner auf Jung Hans Seeger ab 1635 vertauscht, wie das in Tafel 4 versuchsweise geschehen ist. Jetzt ist das Problem allerdings, dass sich 1667 nicht Georg Schneider und Hans Jacob Walter einen Hof teilen, sondern Hans Jacob Walter und Jung Hans Seeger. Trotz der genannten Brüche scheinen daher die in den Tafeln 1 und 3 getroffenen Zuordnungen vorläufig schlüssiger.

 
Besitzer 1604 Hofwert 1604 Schätzung 1612 Schätzung 1635 Felder 1667 Besitzer 1667
Simon Seidt
S. Schneider/Hans Artner
- (1612: Martin Frey)
400
1.800
-
350
1.000
800
450
1.200
700
14,5
17,0
15,0
Jung Hans Seeger
Georg Schneider
Hans (Jacob) Walter
Tafel 4: Versuchsweise alternative Zuordnung dreier Höfe aus Tafeln 1 und 3 (Geldwerte in fl., Felder in Morgen)
 
Im folgenden Teil 2 der Studie untersuchen wir in sieben Abschnitten die Höfe und ihre Besitzer sowie die Besitzerwechsel im Detail. Dabei wird auch der Versuch gemacht, die einzelnen Höfe anhand der spärlichen Beschreibungen im Lagerbuch zu identifizieren. Diese Identifizierungen werden schließlich in einem kurzen Schlußteil (Teil 3) übersichtlich zusammengefasst.
Typoskript: 11/06
Druckversion: -
Internetversion: 12/06
Aktualisierung: 12/06
Der Buchstabe F mit nachfolgenden Ziffern verweist auf das Ortssippenbuch von G.Frey (1987)