Faksimile R19 Illustrationen

 

  Baugenehmigung für den
Zimmermann Jacob Grundler 1769

Ausschnitt

Die Lage des Grundstücks, auf dem der Zimmermann sein neues Haus, das später die Nummer 71 bekommen wird, errichten darf, wird so beschrieben:

"Ihme (Jacob Grundler) gnädigst zu erlauben, auf sein Gärttlen am Bekenberg, welches ohngefähr Ein halb Viertel (400 qm) im Maß hält, zwischen Ludwig Wurster, Kieffern und Gottlieb Mast, Beken liegend, oben auf den Viehtrieb und unten die gemeine Straß stoßend (ein) neues Haus und Scheuren erbauen zu dörffen".

Quelle: HStA A 516 L - Bü. 185 / Alle Rechte vorbehalten