Faksimile R18 | Illustrationen |
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"Handlohn
und Weglösin" des Taglöhners Johann Georg (Hans Jerg) Mast 1789 Handlohn und Weglösin sind
Abgaben, die fällig werden, wenn Immobilien den Besitzer
wechseln. Im vorliegenden Fall betragen sie insgesamt J. G. Mast besitzt die Hälfte eines Hauses jenseits der Murg unterhalb der Vogelherd (es handelt sich wahrscheinlich um das Haus, das später die Nummer 30 bekommen wird); die andere Hälfte ist noch im Besitz des Vaters, Bernhard Mast. |
Quelle: HStA A 516 - Bü. 20 b / Alle Rechte vorbehalten |