Röt zur Zeit des Bürgerbuchs von 1610 |
Das Bürgerbuch (VIII) verzeichnet für das Jahr 1610,
dem Jahr seiner Entstehung, in Röt 22 namentlich
genannte Bürger. Dazu gibt es Nachträge, meist Namen
nachgewachsener Söhne, bis zum Jahr 1634, die aber nicht
näher betrachtet werden sollen. Bürger durch Huldigung
gegenüber dem Landesherrn wurden alle Männer nach dem
18. Lebensjahr, die als Söhne von Bürgern des Ortes
geboren wurden. Zugezogene Männer konnten nur dann ins
Bürgerrecht gelangen, wenn sie Grundbesitz am Ort
erwarben, sonst blieben sie Beisitzer. Witwen besaßen
das Bürgerrecht, so lange sie über den Familienbesitz
verfügten, diesen also noch nicht an nachgewachsene
Erben weitergegeben hatten. Aus dem Jahr 1769, in dem ein
"Tabellarisches Verzeichnis" (XXXI) über alle Klosterdörfer
aufgestellt wurde, besitzen wir vollständiges
Zahlenmaterial. Für Röt sieht es so aus: 32 Bürger, 5
Wittfrauen ohne Besitz, 1 Beisitzer, 194 Einwohner
insgesamt. Überträgt man diese Proportionen auf das
Jahr 1610, dann erhält man zu den 22 Personen in der
Kategorie der Bürger die folgenden Schätzwerte für die
übrigen Kategorien: 3 Witwen ohne Besitz, 1 Beisitzer,
130 Einwohner insgesamt. Über den sozialen Status der 1610 eingetragenen Bürger informieren sowohl das Steuerbuch aus dem Jahr 1612 (IX) als auch das Register der Vermögensschätzung aus dem Jahr 1604 (VI). Einen Blick weiter in die Vergangenheit erlauben die Musterungslisten der Jahre 1598 und 1588, die ältere Liste also noch aus der Klosterzeit (I, II). Vom Jahr 1610 in die Zukunft blicken wir mit Hilfe des Vermögensregisters aus der Zeit um 1635 (XLVII) und mit dem Lagerbuch der Jahre 1667/68 (XXXV), gelegentlich auch mit der Schützenliste der Jahre 1625/26 (XLIII). Im Lagerbuch ist in etlichen Fällen neben dem aktuellen Besitzer auch ein Vorbesitzer, in aller Regel aus der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg, sagen wir: ungefähr aus dem Jahr 1617, genannt, so dass wir eine Brücke über einige Jahrzehnte schlagen können. In der Quellensammlung H 102/63, Bd. 4 (XXXIV), die den missverständlichen Titel trägt "Lagerbüchlein sine dato (circa anno 1621)", findet sich auf den Seiten 36 - 43 auch ein Dokument mit der Überschrift "Verkindung der weyttreichin, gerechtsami unnd herrligkhait des dorffs Röth". In dem folgenden Text werden auch Abgaben (Hellerzins, Hühner, Käse) festgehalten, die den einzelnen, namentlich genannten Besitzern von Hofgütern auferlegt waren. Man findet die Besitzernamen fast alle in den Musterungslisten der Jahre 1588 und 1598, einige auch noch im Vermögensregister 1604. Daraus kann man schließen, dass das Dokument aus der frühesten Zeit der württembergischen Herrschaft über Röt stammt, also kurz nach 1595 entstanden ist (wir zitieren den Text vereinfacht als "Quelle 1595"). In dem Dokument sind nun von neuer Hand die Namen der ursprünglichen Besitzer durch die Namen jüngerer Besitzer ersetzt worden (Abbildung 1). Betrachtet man die neuen Namen, dann kann man in der Tat zu dem Ergebnis kommen, dass das aktualisierte Dokument überwiegend die Besitzverhältnisse um das Jahr 1621 widerspiegelt. Mit den Namensersetzungen haben wir auch hier eine Brücke über ungefähr eine Generation hinweg. Interpretieren wir nun mit Hilfe der zusätzlichen Quellen die Liste der Röter Bürger aus dem Bürgerbuch von 1610, deren Reihenfolge wir im wesentlichen übernehmen. Der Buchstabe F mit einer Ziffer verweist auf das Ortssippenbuch Klosterreichenbach von Günther Frey. |
Martin Mast ( 1619, F 688) ist 1610 amtierender Schultheiß in Röt. Er hat das Amt bereits 1604 inne und nimmt es auch 1612 noch wahr. Danach aber - frühestens 1614, eher später - muss er Gastmeister in Reichenbach geworden sein, denn er stirbt als Gastmeister. Das war sehr wahrscheinlich im Jahr 1619, denn als der Schaffner im Februar 1620 nach Stuttgart berichtet, dass er dem sehr jungen, noch ledigen Hans Mast, Martins Sohn, die Gastherberg anvertrauen wolle, ist der Vater schon tot. Er kann demnach auch nicht lange Gastmeister gewesen sein. |
Abbildung
1: Hans Schmelzlins Witwe und Martin Mast in der "Quelle 1595" 1. Fortschreibung: "Itzt marten Mast allein" 2. Fortschreibung: "Jetzt Hannß Mast" |
Martin Mast,
der wahrscheinlich nicht aus Röt, vielleicht aus
Huzenbach stammt, ist erstmals in der Quelle 1595
dokumentiert. Er besitzt zusammen mit "Hanß
Schmelzlins seligen wittib" ein Lehen, das - wie aus
dem kurzen Text hervorgeht - aus zwei wohl kleineren
Besitztümern hervorgegangen ist: aus "Michel
Braunen gueth" und aus "hürten Claußen
hofstad". Im Musterungsregister 1588 findet man
diese älteren Besitzer nicht mehr, wohl aber Hans
Schmelzlin. Die Quelle 1595 enthält zwei
Fortschreibungen: zunächst von gleicher Hand "itzt
marten Mast allein", dann von neuer Hand "Jetzt
Hannß Mast". 1604 erscheint Martin Mast, der
vielleicht eine Tochter Schmelzlins geheiratet hat, wie
erwartet als alleiniger Besitzer des Guts im Wert von 750
fl (Gulden), das noch hoch verschuldet ist, so dass Masts
Gesamtvermögen nur 117 fl beträgt. Bis 1612
(Steuerbuch) wächst es auf 970 fl. Der Sohn Hans Mast ( 1638, F 203) wird um 1635 in Röt auf 875 fl geschätzt, er ist zudem nach wie vor Pächter der Gastherberg in Reichenbach. 1638, es ist der erste Eintrag im Reichenbacher Totenbuch, stirbt Hans Mast. Seine Witwe Magdalena, geb. Frey (1604 - 1683) heiratet ein Jahr später Michel Braun (1609 - 1663, F 119) aus Schernbach, der neuer Gastmeister wird. Er wird 1667/68 im Röter Teil des Lagerbuchs als Vorbesitzer eines der Güter von Hans Frey genannt (vgl. Ziffer 9). Wie der Übergang vom Vorbesitzer auf den neuen Inhaber erfolgte, ist nicht erkennbar, dennoch muss es sich wohl um den alten Besitz von Martin und Hans Mast handeln. |
Conrad Klumpp (F 8) und
Melchior Trick werden gemeinsam vorgestellt, weil in der
Quelle 1595 der Besitz des alten Conrad Frey zunächst an
Melchior Trick und dann an Conrad Klumpp (und
schließlich an Bernhard Klumpp) fortgeschrieben ist.
Conrad Frey begegnet uns bereits in der Musterungsliste
des Jahres 1588: er besitzt ein "Langrohr",
also eine Feuerwaffe. 1598 wird er mit einer Hakenbüchse
gemustert. Im Vermögensregister 1604 fehlt er, wir
stoßen aber auf Melchior Trick aus Baiersbronn (wo der
Name Trick nicht selten ist): Er hat in Röt ein Gut um
1.950 fl gekauft, das ist ein recht großes Gut, 1.100 fl
hat er bereits bezahlt. Melchior Trick wohnt 1604 noch in
Baiersbronn, muss aber spätestens 1610 nach Röt gezogen
sein, sonst erschiene er dort nicht im Bürgerbuch. Auch Conrad Klumpp ist noch nicht lange Bürger von Röt: Er muss zwischen 1607 und 1610 zugezogen sein. Davor - mindestens seit 1598, denn er ist dort Schütze - lebt er in Igelsberg, wo er ein Gütlein im Wert von 475 fl sein eigen nennt, sein Vermögen insgesamt, er ist nicht frei von Schulden, beläuft sich auf 415 fl. Im Jahr 1612 versteuert er in Röt 1.000 fl, das ist deutlich mehr. Ist er demnach bereits im Besitz des Guts Frey-Trick? Das ist nicht unbedingt der Fall, denn auch Melchior Trick erscheint im Steuerbuch mit einem beachtlichen Vermögen von 1.500 fl. Tatsächlich haben beide - offenbar vor 1612 - weiteren Besitz erworben: Melchior Trick ist zusammen mit Peter Tonbacher (vgl. Ziffer 3) Besitzer eines Hofes, den zuvor nach Quelle 1595 Veltin Stribich und Conrad Schmelzlin innehatten. Conrad Klumpp verfügt über einen wahrscheinlich kleinen Besitz, der in der Quelle 1595 unter dem Titel "Vom Anderen Lehen" aufgeführt wird und, wie sich aus dem Text ergibt, früher einem Conrad Weber zugehörte; dieses kleine Lehen geht später an den jüngeren Conrad Frey (vgl. Ziffer 7). Um 1635 ist Melchior Trick entweder tot oder wieder weggezogen, denn im Bürgerbuch ist er gestrichen und im Vermögensregister dieser Zeit ist er nicht mehr verzeichnet. Das Gut, das er mit Peter Tonbacher gemeinsam hatte, ist jetzt im Besitz von Stephan Klumpp (* um 1600), wahrscheinlich dem ersten Mann der Anna Tonbacher ( 1682), die 1637 Andreas Wackenhut (1608 - 1683, F 421) heiraten wird (vgl. Ziffer 3). Das "andere Lehen" gehört inzwischen wahrscheinlich zu den vier Gütern, die der jüngere Conrad Frey ( 1643, F 48) um 1635 besitzt (vgl. Ziffer 7). Das Gut des alten Conrad Frey ist jetzt wohl in Händen von Conrad Klumpp, der 1635 mit einem Hofgut auf 1.600 fl geschätzt wird. Erbe dieses Hofs wird dann, wie in der Quelle 1595 vermerkt, Bernhard Klumpp (1606 - 1692, F 4), Conrads Sohn. Bernhard Klumpp verfügt jedoch nicht lange über diesen Besitz, denn als er 1651 das Ochsengut in Reichenbach erwirbt, verkauft er sein Hofgut in Röt an Georg Stribich (F232/283), bis dahin Pächter des Ochsenguts. Stribich muss zwischen 1657 (in diesem Jahr ist er noch Pate) und 1659 (seine Frau ist Witwe) gestorben sein, im Lagerbuch finden wir ihn daher nicht mehr. Wohl aber seinen Sohn Jacob Stribich (1637 - 1690, F 134), der zwar einen Hof in Röt besitzt, als dessen Vorbesitzer jedoch "Conrad Pregels seel. Kinder" namhaft gemacht werden (vgl. Ziffer 10). Wo ist dann das alte Gut der Familie Klumpp geblieben? Geht man die im Lagerbuch genannten Vorbesitzer durch, so stößt man sowohl auf Conrad Klumpp als auch auf Bernhard Klumpp. Conrad Klumpp ist Vorbesitzer eines aus zwei Gütern verschmolzenen Besitzes mit nur einem Hofgebäude (die zweite Hofstatt ist "ohnerbawt") von Jacob Stoll ( 1688, F129), der auch die Mühle besitzt (vgl. Ziffer 4). Vielleicht ist dies der alte Besitz Conrad Frey - Melchior Trick - Conrad Klumpp, der ja in der Tat recht groß war. Bernhard Klumpp wird als Vorbesitzer eines der beiden Güter von Hans Bernhard Frey ( 1689, F 88) genannt (vgl. Ziffer 8). Vielleicht hatte Bernhard Klumpp zusätzlich zu seinem Erbe Besitz erworben. Doch werden in beiden Fällen die Übergänge auf die Besitzer zur Zeit des Lagerbuchs nicht deutlich. |
Peter
Tonbacher ist vielleicht der Sohn von Martin Tonbacher,
aber offenbar nicht sein Erbe, denn Martins Besitz wird
in der Quelle 1595 fortgeschrieben an den jüngeren
Conrad Frey (vgl. Ziffer 7). Peter Tonbacher gelangt dagegen
zusammen mit Melchior Trick in den Besitz eines Gutes,
das zuvor Veltin Stribich und Conrad Schmelzlin gehörte
und zur Zeit des Lagerbuchs 1667/68, wie eine weitere
Fortschreibung in der Quelle 1595 belegt, in Händen von
Andreas Wackenhut ist. Folgerichtig besitzt Peter
Tonbacher 1604 "ain halbs güetlin" im Wert von
immerhin 850 fl; weil er Schulden hat, beläuft sich sein
Gesamtvermögen auf 436 fl. Es muss rasch angewachsen
sein, denn 1612 versteuert Peter Tonbacher 1.100 fl -
vielleicht ist Melchior Trick aus dem gemeinsamen Besitz
bereits ausgeschieden. Im Vermögensregister aus der Zeit um 1635 findet man Peter Tonbacher (und auch Melchior Trick) nicht mehr, doch besitzt Stephan Klumpp, ein Sohn von Conrad Klumpp (F 8), ein Gut im Wert von 850 fl, das "vorhin Peter Tonbacher" gehörte. In einem der beiden Exemplare des Registers, die mir vorliegen, ist von neuer Hand eine weitere Fortschreibung des Besitzes an Andreas Wackenhut vermerkt. Dies entspricht der letzten Fortschreibung in der Quelle 1595. Tatsächlich besitzt Andreas Wackenhut (1608 - 1683, F 421) im Lagerbuch 1667/68 einen Hof, den einstmals Peter Tonbacher innehatte. Dazu passt, dass Wackenhut 1637 mit Anna Tonbacher ( 1682) wohl eine Tochter Peter Tonbachers geheiratet hat. |
Abbildung 2: Peter Tonbacher, Stephan Klumpp und Andreas Wackenhut im Vermögensregister aus der Zeit um 1635 |
Aber wie kommt Stephan Klumpp in die Reihe? Er muss wohl, auch wenn das bei der Eheschließung Annas mit Andreas Wackenhut nicht vermerkt ist, der erste Mann der Anna Tonbacher gewesen sein. Stephan Klumpp ist 1619 im Bürgerbuch nachgetragen, also um 1600 geboren. Er gehört demnach der gleichen Generation an wie Anna Tonbacher und Andreas Wackenhut, ist aber wohl jung und kurz nach 1635 gestorben. |
Hans Stoll
(1580 - 1650, F 59) ist, wie sich aus dem Steuerbuch 1612
und dem Vermögensregister 1635 ergibt, Müller in Röt.
1604 wird deutlich, dass Hans der Sohn von Markus Stoll
ist: "Marx Stollen witib hat Irem Sohn Hanßen Ir
güetlin zu khauffen geben um 650 fl"
(Gesamtvermögen: 539 fl). Markus Stoll ist im
Musterungsregister 1588 belegt, der Sohn im Register des
Jahres 1598. Hans Stoll versteuert 1612 die Summe von 800
fl, im Vermögensregister 1635 wird sein Besitz
("mihlen und darzue gehörige gieter") auf 880
fl geschätzt. Der Sohn von Hans Stoll und seiner Ehefrau Anna Ehmann (1587 - 1662) ist wohl Jacob Stoll ( 1688, F 129), zur Zeit des Lagerbuchs 1667/68 Besitzer der Mühle in Röt (Vorbesitzer ist nicht genannt). Darüber hinaus verfügt Jacob Stoll , wie unter Ziffer 2 bereits referiert, über ein aus zwei Höfen hervor gegangenes großes Gut, als dessen Vorbesitzer Conrad Klumpp genannt wird. Der Besitzübergang kann nicht rekonstruiert werden. |
Friedrich Ziflen (F1043) ist, wie aus dem Lagerbuch 1667/68 hervorgeht, ein Bruder von Andreas Zifeln (vgl. Ziffer 11) und ein Sohn von Martin Ziflen. Den alten Ziflen finden wir bereits in der Musterungsliste 1588: er besitzt ein "Langrohr", eine Feuerwaffe. In der Quelle 1595 sind Martin und Friedrich dokumentiert, Andreas noch nicht, wahrscheinlich ist er der jüngere der beiden Brüder. Die beiden Ziflen, Vater und Sohn, verfügen jeweils über einen bescheidenen Besitz, der Sohn erbt also nicht vom Vater. 1604 hat Friedrich Ziflen "ain aigene behaußung", zwei Tagwerk (= 3 Morgen) Wiesen und ein Gesamtvermögen von 150 fl. Im Jahr 1612 versteuert er 400 fl. Danach fehlt Friedrich Ziflen in den Dokumenten, im Bürgerbuch ist er gestrichen, also auf jeden Fall vor, vielleicht lange vor 1634 gestorben. |
Die
beiden Brüder Friedrich und Andreas haben jeder einen
Sohn mit Vornamen Andreas, die im Bürgerbuch als
"Fridt Sohn" (1612) und "Enderißen
Sohn" (1613) nachgetragen sind. Es ist mit einiger
Gewissheit Friedrichs Sohn, Andreas Ziflen (F 390), der
um 1635 als "Jung Enderiß Ziflen" ein Gütlein
besitzt und auf ein Vermögen von 200 fl geschätzt wird.
Dieser Schluss wird durch die Quelle 1595 bestätigt, in
der Friedrich Ziflens kleiner Besitz an Andreas Ziflen
fortgeschrieben ist. Er muss vor 1651 gestorben sein,
denn als seine Tochter Eva Ziflen (1631 - 1716) in diesem
Jahr den Bäcker Hans Jörg Wurster (1627 - 1656, F 212)
heiratet, ist der Vater schon "seelig". Damit
verliert sich die Spur von Andreas Ziflen, Friedrichs
Sohn. Sucht man im Lagerbuch 1667/68 unter den genannten Vorbesitzern nach dem Namen Ziflen, dann wird man bei einem Tagelöhnergütlein des Webers Georg Klaiß (F 388) fündig: "zuevor Friedrich Ziflen Schmidt". Das ist insofern gut nachvollziehbar, als Georg Klaiß nach dem frühen Tod von Hans Jörg Wurster der zweite Ehemann der Eva Ziflen ist.
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Nicht nachvollziehbar ist dagegen folgende Merkwürdigkeit: Bei einem Hofgut, das 1667/68 Johannes Frey und Michel Brauns Witwe gemeinsam gehört, ist als Vorbesitzer "Fridt Ziflen" genannt, zwar ohne Berufsbezeichnung, in den Quellen ist jedoch nur ein Friedrich Ziflen dokumentiert. Sollte er, vielleicht vorübergehend, zusätzlich ein Hofgut besessen haben? Seinen Bruder Andreas, der einen Hof besaß, kann er nicht beerbt haben, denn dessen Gut ist 1667/68 in anderen Händen (vgl. Ziffer 11). Im Vermögensregister 1604 ist aber ein "Jung" Martin Ziflen belegt, der vielleicht ebenfalls ein Sohn des alten Martin ist. Er hat "unlangsten" ein Gut um 1.200 fl gekauft, die gesamte Kaufsumme ist er noch schuldig. Dieser Martin Ziflen erscheint jedoch nicht mehr in den späteren Akten, er muss wohl früh gestorben sein. Denkbar ist nun, dass Friedrich Ziflen als Bruder kurze Zeit in den Besitz des Hofs kam, ehe er - er war ja hoch verschuldet - weiterverkauft wurde. |
Hans
Wackenhut ist erstmals 1610 im Bürgerbuch nachgewiesen,
1612 "ist sein guott gewürdigt worden pro 300
fl" und um 1635 wird sein "gietlen"
ebenfalls auf 300 fl geschätzt. Es handelt sich demnach
um ein kleines Gut. Vater des Hans ist vielleicht Jost
Wackenhut gewesen, der im Musterungsregister 1598 mit
einer Hakenbüchse bewaffnet ist. Sohn des Hans ist
wahrscheinlich Andreas Wackenhut (1608 -1683, F 421), der
1667/68 als Ehemann von Anna Tonbacher ( 1682) das
Gut von Peter Tonbacher besitzt (vgl. Ziffer
3). Im Gegenzug, so will es scheinen, ist Jacob Tonbacher ( 1690, F 380), der Bruder von Anna, nach dem Lagerbuch im Besitz des Gütleins (mit einem Felderbestand von 3,5 M), das zuvor Hans Wackenhut innehatte. Aus den Inventuren und Teilungen (Röt, 14.02.1662) geht hervor, dass das Gütlein tatsächlich nach einer Vereinbarung zwischen den beiden Schwagern Andreas Wackenhut und Jacob Tonbacher an den letzteren gegangen ist. |
Conrad Frey
( 1643, F48) ist 1610 Bürger in Röt, aber noch
nicht Schultheiß: die Amtsbezeichnung bei seinem Namen
ist von neuer Hand nachgetragen. Dies ist schlüssig,
denn 1610 ist unzweifelhaft Martin Mast noch im Amt. Aber
zwischen 1614 und 1619, als Martin Mast Gastmeister in
Reichenbach wird (vgl. Ziffer 1), muss Conrad Frey sein Nachfolger
in Röt geworden sein. Er bleibt offenbar sehr lange
Schultheiß, denn im Bürgerbuch ist bis 1634 kein neuer
Schultheiß verzeichnet. Aus dem Schätzungsregister geht
hervor, dass er um 1635 noch Schultheiß ist.
Wahrscheinlich ist er sehr jung ins Amt gekommen, denn im
Vermögensregister 1604 finden wir ihn noch nicht. Auch
ist er nicht identisch mit dem älteren Conrad Frey, den
wir in der Quelle 1595 und in beiden Musterungslisten
finden (vgl. Ziffer 2). Der junge Conrad Frey stirbt,
wie Günther Frey nachgewiesen hat (vgl. F 48) 1643 in
Dornstetten. Er war verheiratet mit Agatha Leichtmut, die
wenige Wochen nach ihm stirbt. 1612 versteuert Conrad Frey ein Vermögen von 1.900 fl. Das ist bereits ein respektabler Besitz, der aber offenkundig noch weiter wächst, denn um 1635 wird der Schultheiß auf ein Vermögen von 3.450 fl geschätzt, hinter dem sich, wie das Vermögensregister vermerkt, "4 gieter oder hofstätt" verbergen. Woher stammt der reiche Besitz? Geht man die Quelle 1595 durch, dann stößt man mehrfach auf den Namen Conrad Frey, der andere Besitzernamen ersetzt. Da ist zunächst Peter Leichtmut, der zwei Güter innehat, die an Conrad Frey fortgeschrieben sind (vgl. Ziffer 15). Wahrscheinlich ist Conrads Frau Agatha Leichtmut Tochter und zugleich Erbin Peter Leichtmuts. Es mag eine zweite Tochter gegeben haben, männliche Nachkommen sind indes nicht erkennbar, der Familienname Leichtmut verschwindet nach 1612 in Röt. Noch zweimal ersetzt in der Quelle 1595 Conrad Freys Name den eines Vorgängers. Doch gibt es um 1620 vielleicht mehr als einen Conrad Frey? Das scheint nicht so zu sein, jedenfalls verzeichnet das Bürgerbuch zwischen 1610 und 1634 keinen zweiten Träger dieses Namens. Dieser Befund und der reiche Besitz 1635 legen den Schluss nahe, dass Conrad Frey tatsächlich weitere Güter übernommen hat. Doch anders als im ersten Fall sind die Übergänge weder transparent noch nachvollziehbar. Da ist zunächst ein kleinerer Besitz, der nicht - wie sonst in der Quelle 1595 - mit dem Namen des Vorbesitzers überschrieben ist, sondern mit dem Namen des Guts: "Vom Anderen Lehen". Der Name des Vorbesitzers, Conrad Weber, erscheint erst in dem nachfolgenden kurzen Text. Auch findet man den Namen Webers in den Akten seit 1588 sonst nicht. Daraus folgt wohl, dass das Besitzverhältnis Conrad Webers über das "andere Lehen" weiter in die Vergangenheit zurück reicht. Der Übergang des kleinen Guts auf Conrad Frey ist unter dieser Quellenlage nicht rekonstruierbar (vgl. auch Ziffer 2). Auch Martin Tonbacher, den Namen des Vorbesitzers eines weiteren Guts in Händen von Conrad Frey, findet man um 1600 nur in der Quelle 1595. Ab 1598 stoßen wir auf Peter Tonbacher, der vielleicht ein Sohn des wahrscheinlich deutlich älteren Martin ist. Doch verfügt Peter Tonbacher über einen Besitz anderen Ursprungs, den später Andreas Wackenhut innehat (vgl. Ziffer 3 und Ziffer 6). Im Lagerbuch 1667/68 besitzt Johannes Frey ( 1690, F 22) zwei Güter, das zweite ohne Hofgebäude, als deren Vorbesitzer Conrad Frey genannt wird. Im weiteren Text der Lagerbuch-Beschreibung wird deutlich, dass Johannes der Sohn des Conrad ist - der Sohn erbt also vom Vater. Doch kann es sich bei dem Erbe, das Johannes Frey übernommen hat, nur um einen Teil des weit größeren Besitzes aus der Zeit um 1635 handeln. Wohin der andere Teil gegangen ist, ist nicht erkennbar. Zwar besitzt Johannes Frey zusammen mit Michel Brauns Witwe, das ist die Gastmeisterin zu Reichenbach, noch ein weiteres Gut, doch ist als dessen Vorbesitzer Friedrich ("Fridt") Ziflen genannt (vgl. Ziffer 5). |
Beginnen wir mit dem wahrscheinlich deutlich jüngeren Hans Frey (1575 - 1650, F 221), dem "Jenephea Hannß". Der Beiname wird transparent im Steuerbuch 1612: dort werden veranlagt "Hannß Frey und Jenephea, sein Muotter" - der Sohn hat also den Beinamen von der Mutter. Die beiden versteuern die beträchtliche Summe von 2.500 fl. Sucht man im Vermögensregister des Jahres 1604 nach einer ähnlich hohen Summe, dann stößt man auf "Alt" Georg Frey: er verfügt über eineinhalb Höfe und ein Gesamtvermögen von 2.300 fl. In der Quelle 1595 ist sein Besitz tatsächlich auch fortgeschrieben an Hans Frey, "Genophea Hannß" (die Mutter heißt also wohl Genoveva). |
Abbildung 4: Hans Frey und
seine Mutter "Jenephea" im Steuerbuch 1612 Die Ziffern sind - selten für
diese Zeit - den römischen Ziffern nachgebildet; |
Sehr
wahrscheinlich gibt es also ein
Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem alten Georg Frey
und Hans Frey. Meist ist in solchen Fällen an ein
Vater-Sohn-Verhältnis zu denken, ungewöhnlich im
vorliegenden Fall wäre allerdings, dass der Sohn noch zu
Lebzeiten des Vaters den Beinamen von der Mutter bekommt.
So kann man auch an ein Onkel-Neffe-Verhältnis denken,
falls Georg Frey unverheiratet oder kinderlos oder
jedenfalls ohne leiblichen Erben geblieben sein sollte.
Doch lassen sich solche Details kaum mehr eruieren,
sicher scheint jedoch, dass die beiden Männer zwei
verschiedenen Generationen angehören. Um 1635 ist der reiche Familienbesitz mit einem Schätzwert von wiederum 2.500 fl allein in den Händen von Hans Frey (jetzt ohne Beinamen). Bei der Hochzeit von Hans Bernhard Frey ( 1689, F 88) mit Anna Pfeifflen (1631 - 1689) am 29. Januar 1650, zwei Tage vor dem Tod des Vaters, wird deutlich, dass Hans Bernhard ein Sohn ist des Hans Frey (jetzt "Alt Hannß" genannt). Der Sohn besitzt 1667/68 (ohne Nennung eines Vorbesitzers) ein recht großes Hofgut mit Feldern von mehr als 40 M, das tatsächlich aus eineinhalb Höfen hervorgegangen sein könnte. Dazu kommt noch ein kleines Gut, als dessen Vorbesitzer Bernhard Klumpp namhaft gemacht wird (vgl. Ziffer 2). |
Michel Frey
(F 251) ist ein sehr wohlhabender Mann: 1612 versteuert
er 2.700 fl und 1604 verfügt er, noch zusammen mit
seiner Mutter Brigatha, über eineinhalb Güter und ein
Vermögen von insgesamt 2.341 fl. Michel Frey ist
offenbar noch ein junger Mann, im Musterungsregister 1598
ist er zwar schon belegt, davor aber nicht. Sein Vater
ist sehr wahrscheinlich Nicolaus (Claus) Frey, denn
dessen reicher Besitz, 1595 sind zwei Höfe genannt, ist
fortgeschrieben an Michel Frey (und dann an Hans Frey).
Den Vater Claus Frey finden wir erwartungsgemäß auch in
der Musterungsliste des Jahres 1588. Sohn und Erbe von Michel Frey, der wahrscheinlich nicht sehr alt geworden ist, denn im Bürgerbuch ist er wieder gestrichen, ist Hans Frey ( 1673, F 120). Er ist 1621 im Bürgerbuch als "Michels Sohn" nachgetragen, also kurz nach 1600 geboren; 1627 heiratet er (Ehebuch Schwarzenberg) Brigitta Frey (1605 - 1672) aus Schwarzenberg. Hans Frey wird um 1635 (wieder als "Michels Sohn") auf ein Vermögen von 3.600 fl geschätzt, dem "drey gieter" zugrunde liegen. Woher kommt das dritte Gut? Im Lagerbuch 1667/68 hat es einen Namen: "deß Ehingers Gueth". Greift man noch einmal auf die Quelle 1595 zurück, dann findet man in der Tat eine Fortschreibung des Besitzes von Michael Ehinger zunächst an Andreas ("Enderis") Ziflen (vgl. Ziffer 11) und dann an Hans Frey, Michels Sohn. Auch der alte Familienbesitz, der auf Claus Frey zurückgeht, hat im Lagerbuch einen Namen: "deß Freyen Claßen Gueth", das Hofgebäude liegt "uff dem bihl". |
Abbildung
5: Michel Frey im Musterungsregister 1598 Er ist "Muscatierer" (später:
"Musketier"), d. h. |
Bis in die Zeit des Lagerbuchs 1667/68 wächst der Besitz Hans Freys, er ist auch seit vielen Jahren Schultheiß, um einen weiteren Hof. Es sind jetzt vier Güter: der alte Familienbesitz mit 36 M, ein kleineres Gut mit 16 M (ohne weitere Angaben), der Hof, der auf Michael Ehinger zurückgeht, mit Feldern im Umfang von 36,5 M und schließlich ein Gut mit 29 M, als dessen Vorbesitzer Michel Braun genannt wird - es ist wahrscheinlich der alte Besitz von Martin und Hans Mast (vgl. Ziffer 1). |
Im
Bürgerbuch finden wir mit Ersteintrag 1610 sowohl Hans
Wolff als auch Peter Wolff ( vor 1636, F 24), sehr
wahrscheinlich Vater und Sohn, denn in der Quelle 1595
ist der Besitz Hans Wolffs fortgeschrieben an Peter
Wolff. Obwohl er das entsprechende Alter haben müsste,
ist Hans Wolff in der Musterungsliste des Jahres 1588
noch nicht vertreten, vielleicht ist er nach Röt
zugewandert. In der Liste 1598 finden wir gleich beide,
Vater und Sohn, letzterer in der Rolle des
"Pfeiffers" (es gibt mit Lorenz Weisser aus
Obermusbach auch einen "Tromenschlager"). Auch
1604 sind beide Wolffs dokumentiert: Der Vater besitzt
ein Hofgut im Wert von 1.300 fl und ein Gesamtvermögen,
er hat einige Schulden, von 952 fl. Der Sohn verwaltet
ein Gut in Vormundschaft für "Conrad Bregels
seelige Khinder" - zweifellos eine beachtenswerte
Anerkennung für einen noch jungen Mann; auch verfügt er
selbst über ein kleines Vermögen von 189 fl. Wenig später muss Peter Wolff geheiratet haben, denn der junge Hans Wolff (F 61), der wahrscheinlich nicht nur sein Nachfolger, sondern auch sein Sohn ist, huldigt 1627 (Bürgerbuch), ist also 1609 oder früher geboren. Die im Ehebuch Schwarzenberg 1618 verzeichnete Hochzeit Peter Woffs, er ist "Würht zu Röht", mit Anna Frey aus Schwarzenberg muss dann seine zweite Ehe sein. Hans Wolff, der Vater, stirbt zwischen 1610 und 1612, im Steuerbuch wird bereits seine Witwe aufgeführt und auf 1.300 fl geschätzt. Unabhängig davon versteuert Peter Wolff ein eigenes Vermögen von 750 fl. Es kann sich jedoch nicht um den treuhänderisch verwalteten Besitz von Konrad Pregels Kindern handeln, denn diese versteuern ihrerseits 1.210 fl. Nach 1612 und spätestens 1635 kommt Peter Wolff in den Besitz des Familienerbes: im Vermögensregister aus der Zeit um 1635 wird er auf 1.300 fl geschätzt. Kurz darauf muss Peter Wolff gestorben sein, denn im Juni 1636 heiratet seine Witwe in zweiter Ehe Hans Stoll (F 128). Er ist Müller wie sein Vater gleichen Namens, jedoch nicht Besitzer der Mühle, die vielmehr noch in den Händen des Vaters ist und später an seinen Bruder Jacob gehen wird (vgl. Ziffer 4). Erbe des Gutes der Familie Wolff wird, wie bereits angedeutet, sehr wahrscheinlich der jüngere Hans Wolff, den wir im Lagerbuch 1667/68 finden. Im weiteren Text des Lagerbuchs geht es um einen "Wißplatz an der Königswarth", der "vor etlich Jahren von dem Closter gegen Hanns Wolffen zue Röth verkaufft" wurde. Das muss der Großvater, der ältere Hans Wolff gewesen sein. Fragen wir noch nach dem Verbleib des Hofguts von Conrad Pregels Kindern, das Peter Wolff treuhänderisch verwaltet hatte. Wir finden die Kinder im Lagerbuch 1667/68 etwas unvermittelt als Vorbesitzer eines Hofs, den Jacob Stribich (1637 - 1690, F 134) innehat (vgl. Ziffer 2). Er ist seit 1660 verheiratet mit Anna Wolff (1640 - 1681), einer Tochter des jüngeren Hans Wolff und seiner Ehefrau Martha Stoll (1617 - 1662) und damit auch Enkelin von Peter Wolff. Dieser Sachverhalt regt natürlich zur Spekulation an, dass Pregels Gut nach 1612 in den Besitz der Familie Wolff gekommen sein könnte. Doch lassen sich dafür keine Anhaltspunkte finden, so dass der Übergang des Hofes an Jacob Stribich offen bleiben muss. |
Andreas
Ziflen (F 1173) ist der wohl jüngere Bruder von
Friedrich Ziflen und ein Sohn des alten Martin Ziflen
(vgl. Ziffer
5).
Andreas taucht erstmals 1598 im Musterungsregister auf:
er stellt eine Hellebarde. 1604 ist er junger Besitzer
eines Hofs, den er Michael Ehingers Witwe um 1.450 fl
abgekauft hat. Vielleicht ist er der Schwiegersohn der
Witwe. Der verstorbene Michael Ehinger ist 1595 und 1598
bezeugt. In der Quelle 1595 ist sein Besitz
erwartungsgemäß fortgeschrieben an Andreas Ziflen.
Dieser erscheint im Steuerbuch 1612 (er versteuert 1.100
fl) und noch einmal in der Schützenliste 1625/26, im
Vermögensregister 1635 fehlt er. Er muss wohl zwischen
1626 und 1635 gestorben sein, im Bürgerbuch ist er zwar
nicht gestrichen, doch findet man neben seinem Namen
("Enndriß Ziflen, der Alt") ein Kreuz. Auch
Andreas Ziflen, "Enderißen Sohn", der 1613 im
Bürgerbuch nachgetragen ist (vgl. Ziffer
5)
und 1625/26 noch als Schütze bezeugt ist, fehlt 1635. So
bricht diese Ziflen-Linie ab. Fragt man nach dem Verbleib des Hofguts, dann ist man noch einmal auf die Quelle 1595 verwiesen, wo man zwei weitere Fortschreibungen des alten Ehinger-Gutes findet: an Michel und dann an Hans Frey. In den Händen von Hans Frey befindet sich der Hof zur Zeit des Lagerbuchs von 1667/68 (vgl. Ziffer 9). |
Der Vorgänger von Martin Mast im Schultheißenamt von Röt ist Jacob Braun gewesen. In der Quelle 1595 und im Musterungsregister 1598 ist er als Schultheiß bezeugt. 1588 (im Musterungsregister dieses Jahres) amtiert noch Peter Leichtmut, 1604 (im Vermögensregister) bereits Martin Mast. Jetzt sowie im Bürgerbuch 1610 und im Steuerbuch 1612 wird Jacob Braun "alter Schultheiß" genannt. 1595 verfügt er über einen Hof und ein kleines Gut, des "Jacob Haugen güetlin". 1604 wird nur ein Gut genannt im Wert von 1.400 fl und ein Gesamtvermögen von 2.200 fl. Im Jahr 1612 versteuert Jacob Braun 2.300 fl. |
Abbildung
6: Ausschnitt aus dem Bürgerbuch: Der alte Schultheiß Jacob Braun wird ersetzt durch "Jung" Martin Mast (er ist nicht identisch mit dem amtierenden Schultheiß); darunter Gertraut, Georg Brauns Witwe, sie wird ersetzt durch ihren Sohn Jacob |
Jacob Brauns
Besitz ist in der Quelle 1595 fortgeschrieben an
"Jung" Martin Mast. Diese Fortschreibung stimmt
überein mit einer Korrektur im Bürgerbuch 1610: dort
ist Jacob Braun gestrichen und ersetzt durch den jungen
Martin Mast. Daraus kann man schließen, dass Jacob Braun
gestorben ist und Martin Mast entweder die Witwe
geheiratet hat (dafür ist er eher zu jung) oder die
Tochter (dies ist wahrscheinlicher). Der junge Martin
könnte überdies ein Sohn des alten Martin Mast sein und
damit auch ein Bruder des jungen Gastmeisters Hans Mast
(vgl. Ziffer
1).
"Jung" Martin Mast ist 1625/26 in der
Schützenliste aufgeführt und um 1635 im
Vermögensregister: er besitzt zwei Güter im Wert von
2.000 fl. In den Kirchenbüchern ist er wider Erwarten
nicht verzeichnet, auch im Totenbuch nicht, das ab 1638
geführt wird; vielleicht ist er zwischen 1635 und 1638
gestorben. An zwei anderen Stellen der Quelle 1595 sind Jacob Braun und der junge Martin Mast ersetzt durch Hans Schaiblen und dann durch Bernhard Schaiblen. Nach dem Lagerbuch von 1667/68 besitzt Bernhard Schaiblen (1626 - 1673, F 256), der aus Schwarzenberg stammt, ein großes Gut mit Feldern im Umfang von 36 M und ein sehr kleines Gut, bestehend aus einer "Hofstatt, darauff ein Hauß gestanden". Als Vorbesitzer des großen Guts wird Jacob Braun genannt, nicht Martin Mast. Daraus kann man folgern, dass dieser, der zweifellos Zwischenbesitzer war, recht spät, d. h. erst in den zwanziger Jahren den Hof Jacob Brauns übernommen hat. Doch welche Beziehung gibt es zwischen Bernhard Schaiblen und Jacob Braun, bzw. Martin Mast? Aus den Inventur- und Teilungsakten (Röt, 12.02.1661) wird erkennbar, dass Bernhards Vater Hans Schaiblen vom Gastmeister Michel Braun ein Hofgut in Röt um 1.500 fl gekauft hat. Michel Braun ist der zweite Mann der Magdalena Frey, der Witwe des 1638 verstorbenen Hans Mast (vgl. Ziffer 1). Damit kommt Hans Mast, wahrscheinlich ein Bruder des jungen Martin Mast ins Spiel, so dass sich folgende Besitzerreihe rekonstruieren ließe: Jacob Braun - Martin Mast - Hans Mast - Michel Braun - Hans Schaiblen - Bernhard Schaiblen. Und das kleine Gütlein in Händen von Bernhard Schaiblen? Es wird im Lagerbuch "deß Schneiders Hauß" genannt. Dieser Name hat wenig Ähnlichkeit mit "Jacob Haugen güetlin". Gleichwohl könnte es sich um den selben Besitz handeln, wenn der Name sich im Laufe von 70 Jahren geändert hat. Es ist aber auch möglich, dass Jacob Haugs Gütlein früh verschmolzen ist mit dem großen Gut Braun-Mast und es sich bei dem Haus des Schneiders um ein anderes kleines Gut handelt. |
Georg
Braun (F 727) ist bezeugt in beiden Musterungsregistern
(1588 und 1598) sowie in der Quelle 1595. Doch schon im
Register der Vermögensschätzung 1604 wird seine Witwe
Gertraut aufgeführt: sie besitzt ein Gut im Wert von 900
fl und ein Gesamtvermögen abzüglich einiger Schulden
von 850 fl. Im Steuerbuch von 1612 wird ihr Vermögen auf
1.200 fl geschätzt. Im Bürgerbuch ist sie eingetragen
als "Gertraut Jerg Braunen s. wittib", später
jedoch wieder gestrichen und ersetzt durch "Jacob
Braun Ir Sohn" (Abbildung 6). Jacob Braun ( um
1635, F 728) ist wahrscheinlich nicht nur Gertrauts Sohn,
sondern auch Erbe des Hofes. Diese Vermutung wird
bestätigt durch eine Fortschreibung in der Quelle 1595
von Georg Braun auf Jacob Braun und ein auf 1.200 fl
geschätztes Vermögen von Jacob Braun im
Vermögensregister aus der Zeit um 1635. Ungefähr zur gleichen Zeit muss Jacob Braun aber auch gestorben sein, denn seine Witwe Anna Schuhmacher (1609 -1672) heiratet in zweiter Ehe Georg Klumpp (F23), einen Sohn von Conrad Klumpp. Die Eheschließung ist im Ehebuch von Reichenbach noch nicht vermerkt, muss aber spätestens 1635 erfolgt sein, denn das erste Kind aus dieser Ehe, die Tochter Anna Maria, ist im Januar 1636 geboren. Den Namen des neuen Ehemannes Georg Klumpp finden wir auch in einer zweiten Fortschreibung des alten Besitzes von Georg Braun in der Quelle 1595. Georg Klumpp ist auch Besitzer des Hofguts im Lagerbuch 1667/68, als Vorbesitzerin ist genannt "Georg Braunen seel. witib". Das stimmt alles überein. |
Thomas
Wetzels Witwe hat im Bürgerbuch keinen Namen und auch
sonst findet man ihren Vornamen nicht. Sie erscheint noch
einmal 1612 in folgendem Kontext: "Thomae Wezels
wittib unnd Hannß Frey"; sie versteuern zusammen
1.500 fl. Im Vermögensregister 1604 werden
hintereinander Thomas Wetzel und Hans Frey aufgeführt
jeweils mit einem halben Gut im Wert von 900 fl. Und noch
1667/68 werden als Vorbesitzer des Hofs von Claus Frey
genannt "Thomae Wetzels witib und Hanns Frey".
Eine gewisse Gütergemeinschaft von Thomas Wetzel, bzw.
seiner Witwe und Hans Frey scheint also eindeutig. Aber
wer ist dieser Hans Frey? Er kann nicht identisch sein mit dem "Jenephea" Hans (vgl. Ziffer 8), denn dieser wird ja 1610 und 1612 getrennt aufgeführt. Auch kommen zwei nachgewachsene Söhne namens Hans Frey, die 1619 und 1621 im Bürgerbuch nachgetragen sind - "Hannß Frey, des Thomans Hannßen seelig Sohn" und "Hannß Frey, Michels Sohn" - vom Alter her nicht in Frage. Doch könnte des "Thomans" Hans, der Sohn des Thomas Frey die Lücke schließen. Er ist zwar 1612, 1604 und auch 1598 ohne Beinamen registriert, dennoch könnte es sich um die gleiche Person handeln. Problematisch in jedem Fall ist allerdings, dass der gesuchte Hans Frey nicht im Bürgerbuch zu finden ist, jedenfalls nicht mit Ersteintrag im Jahr 1610. Doch ist noch ein Hans Frey nachgetragen, relativ früh, wahrscheinlich 1614, und ohne Beinamen. Wir haben demnach im Bürgerbuch bis 1621 den "Jenephea" Hans mit Ersteintrag, einen weiteren Hans Frey 1614 und die beiden nachgewachsenen Söhne 1619 und 1621. Von diesen vier Personen ist der Hans Frey des Jahres 1614 am wahrscheinlichsten der Gesuchte. Der fehlende Eintrag 1610 könnte damit erklärt werden, dass Hans Frey vorübergehend nicht in Röt wohnte. In der Quelle 1595 ist Hans Frey noch nicht registriert, jedoch Thomas Wetzel. Dessen Besitz ist fortgeschrieben an Claus Frey. Das ist wahrscheinlich der selbe Claus Frey, der - wie wir gesehen haben - im Lagerbuch bezeugt ist mit einem Gut, das zuvor Thomas Wetzels Witwe und Hans Frey gehörte. Wie Hans Frey vor 1604 zum Besitzer oder Mitbesitzer wurde, ist nicht erkennbar, vielleicht hat er eine Wetzel-Tochter geheiratet. Claus Frey (1602 - 1672, F 99) ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Sohn von Hans Frey. Wir finden ihn, seinem Alter entsprechend, schon im Schätzungsregister aus der Zeit um 1635: er wird mit einem Gut auf 1.700 fl geschätzt. |
Peter Leichtmut gehört wahrscheinlich zu den ältesten Bürgern Röts, die uns in dieser Studie begegnen. Er ist schon 1588 dokumentiert, und zwar als Schultheiß; bald danach muss er indes das Amt abgegeben haben, denn 1595 ist bereits Jacob Braun in dieser Funktion (vgl. Ziffer 12). Vielleicht war Peter Leichtmut lange vor 1588 schon im Amt. In der Musterungsliste 1598 ist er noch vertreten, 1604, im Vermögensregister, jedoch nicht mehr; er ist also zwischen 1598 und 1604 gestorben. Aus der Quelle 1595 geht hervor, dass er zwei Hofgüter besaß, die 1604 in Händen seiner Witwe Ursula sind. Ungewöhnlich ist, dass Ursula Leichtmut neben den beiden Höfen im Wert von 1.800 fl ein Kapitalvermögen (Bargeld und Anlagen) von 1.100 fl besitzt. 1612 versteuert sie mit 1.900 fl deutlich weniger - wir haben das unter Ziffer 7 damit erklärt, dass inzwischen die beiden Höfe an Conrad Frey weitergegeben wurden. Dies entspricht der Fortschreibung des Besitzes von Peter Leichtmut an Conrad Frey in der Quelle 1595. |
Abbildung 7: Peter Leichtmut im Musterungsregister 1588: Er ist Schultheiß und stellt eine Hellebarde "sambt ainer seitwehr" |
16. Benedict Leistler, Georg Hiller, Conrad Wetzel, Michel Burkhardt |
Zum
Schluss sind noch vier Personen vorzustellen, von denen
wenig bekannt ist. Bei dreien von ihnen liegt der Grund
darin, dass ihre Familiennamen mit ihnen nach Röt
gekommen und auch wieder gegangen sind - sie waren
Fremde. Im vierten Fall, bei Conrad Wetzel, gilt dieser
Grund freilich nicht. Benedict Leistler. Er ist im Bürgerbuch von Röt eingetragen und auch wieder gestrichen mit dem Hinweis, dass er nach Baiersbronn gezogen ist. In Röt ist er bereits 1588 in der Musterungsliste bezeugt und dann wieder 1598. Im Vermögensregister 1604 ist er "ain Armer taglöhner" mit einem kleinen Vermögen von 100 fl. Nach 1610 ist er in Röt nicht mehr verzeichnet. Georg Hiller, Weber. Man findet ihn nur im Bürgerbuch, wo er wieder gestrichen ist mit der Notiz, er sei nach Haiterbach gezogen. Conrad Wetzel ist im Bürgerbuch von Röt aufgeführt und nicht wieder gestrichen. Er könnte aus der ansässigen Familie Wetzel stammen, also etwa ein Sohn von Thomas Wetzel sein. Er ist nicht identisch mit dem Hofbauer Conrad Wetzel in Schwarzenberg, denn dieser ist bereits im Schwarzenberger Bürgerbuch verzeichnet. Im Steuerbuch 1612 ist Conrad Wetzel nicht zu finden, wohl aber in der Schützenliste 1625/26. Um 1635 wird er mit einem Gut auf ein Vermögen von 850 fl geschätzt. Die Herkunft des Besitzes ist nicht erkennbar. Michel Burkhardt, Bäcker. Er ist in Röt nur im Bürgerbuch bezeugt. Dort ist er mit dem Vermerk "derzeit gen Heselbach zogen unnd allda zu finden" wieder gestrichen. In Heselbach ist er zwar zu finden, aber auch wieder gestrichen, ohne weiteren Hinweis. 1612 versteuert er dort 100 fl, danach verliert sich seine Spur. |
Internetversion:
01/13 Aktualisierung: 01/13 |
Der Buchstabe F mit nachfolgenden Ziffern verweist auf das Ortssippenbuch von G.Frey (1987) |